Wir sind ein junges dynamisches Unternehmen, dass sich auf die Pflege von hilfsbedürftigen Menschen spezialisiert hat.

Wir sind ein junges dynamisches Unternehmen, dass sich auf die Pflege von hilfsbedürftigen Menschen spezialisiert hat. Wir stellen die Zufriedenheit unserer Kunden sowie hohe Pflege- Betreuungs- und Assistenzqualität in den Vordergrund.

Optimale Fürsorge und Pflege sind uns nicht genug. Auf den Umgang mit den Menschen, die uns als Kunden oder Angehörige begegnen, legen wir besonderen Wert. Gegenseitige Wertschätzung und eine faire Zusammenarbeit auf Augenhöhe sind uns auch sehr wichtig.

Wir möchten, dass die unterschiedlichen Menschen mit Ihren Besonderheiten, kulturellen als auch religiösen Hintergründen und ihren Schicksalen angenommen, akzeptiert und geachtet werden.

Wir bauen auf Familiäres Betreutes Wohnen statt Altersheim! Wir bieten als Alternative fürs Wohnen im Alter eine Unterkunft mit Betreuung ab Pflegegrad 3. Unser Motto lautet „Leben in einer Großfamilie“. Das Betreuen erfolgt im familiären Umfeld. Die Pflege übernimmt bei Bedarf unser eigener Pflegedienst. Unser Ziel ist, den Bewohnern im Fortgeschrittenen Alter mehr Lebensqualität zu bieten auch wenn sie gebrechlich oder dement sind.

Als Mitglied des Deutscher Berufsverbands für Pflege bieten wir Ihnen alle Leistungen der Pflege und Betreuung an. Nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf. Wir haben ein offenes Ohr für Ihre Fragen. Wir beraten Sie gerne und unverbindlich.

Betreutes Wohnen

Betreutes Wohnen ist eine sehr gefragte Alternative zu einem stationären Aufenthalt in einer Pflegeeinrichtung oder einem Altersheim. Dabei gibt es zwei unterschiedliche Formen, mit denen die Betreuung erfolgen kann. Während es in der ambulanten Pflege darum geht, den Klienten regelmäßig zu besuchen und ihn in Alltagssituationen zu unterstützen, gibt es auch die Form der Wohngemeinschaft. Dabei leben pflegebedürftige Menschen gemeinsam in einer dementsprechend großen Wohnung und werden dabei von qualifizierten Pflegekräften betreut. So erfolgt von der Grundpflege bis zur medizinischen Versorgung alles unter einem Dach, wobei auch ein umfangreiches Betreuungsangebot zur Verfügung steht. Betreutes Wohnen sorgt dafür, dass die Betroffenen keine soziale Isolation erfahren und weiterhin am aktiven Leben teilhaben können.

Auch die Förderung von vorhandenen Ressourcen steht dabei im Fokus. Betreutes Wohnen eignet sich sowohl für die Kurzzeit- als auch die Langzeitpflege und geht in beiden Fällen auf die Bedürfnisse der Pflegebedürftigen ein. Während es in Pflegeeinrichtungen daran mangelt, dass sich die Mitarbeiter keine Zeit nehmen, setzt betreutes Wohnen genau dort an. Die Grundlage bildet dabei eine gesunde Vertrauensbasis zwischen Betreuer und Klient. Die Betroffenen haben so jederzeit einen Ansprechpartner für ihre Anliegen und jemanden, dem sie sich anvertrauen können. Damit eine freundschaftliche Ebene entsteht, handelt es sich dabei um einen festen Stamm aus Mitarbeitern, die sich um einen festen Klientenstamm kümmern. Auch im Falle des Einzugs in eine Wohngemeinschaft kommt es dadurch nicht zu dauerhaft wechselnden Gesichtern, was das Gefühl eines familiären Miteinanders stärkt.

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Ambulanter Pflegedienst

Ein ambulanter Pflegedienst ermöglicht es Pflegebedürftigen eine bedarfsgerechte Versorgung zu Hause zu erfahren. Rund 4,6 Millionen Menschen in Deutschland sind pflegebedürftig und haben demnach einen Anspruch auf eine kompetente und fürsorgliche Betreuung. In den letzten Jahren hat sich eindeutig ein Trend entwickelt, der zeigt, dass immer mehr Menschen sich lieber zu Hause pflegen lassen. Was der Versorgungsprozess beinhaltet und welchen Umfang die Pflege hat, hängt davon ab, welcher Pflegegrad vorliegt und wie hoch die daraus resultierenden Ansprüche sind.

Schon allein für die Grundpflege und somit alltägliche Routinen kann ein ambulanter Pflegedienst konsultiert werden. Dabei erfolgen terminierte Besuche des Pflegepersonals, um den Betroffenen beispielsweise beim Ankleiden oder der Körperhygiene zu helfen. Aber auch die medizinische Versorgung gehört zu den Aufgaben, die ein häuslicher Pflegedienst bei Bedarf übernimmt. Vom Wechsel der Wundverbände über das Setzen von Injektionen bis zur Intensivpflege deckt ein ambulanter Pflegedienst sämtliche Aspekte der Behandlungspflege ab. Oft übernehmen Angehörige die liebevolle Versorgung der Betroffenen, wodurch sie an ihre Grenzen stoßen. Eine Situation, in der, mit der Verhinderungspflege, temporär Abhilfe geschaffen werden kann. Innerhalb dieses Zeitraums übernimmt ein ambulanter Pflegedienst sämtliche Aufgaben, um dafür zu sorgen, dass die Versorgung weiterhin im häuslichen Bereich erfolgt.

Die Angehörigen haben durch einen kompetenten Pflegedienstleister ebenfalls einen Ansprechpartner, der sie umfangreich informiert und berät. In einigen Fällen hilft der häusliche Pflegedienst auch dabei, eine Umbettung einzuleiten. Das bedeutet, dass auch aktuelle Aufenthalte in einer Pflegeeinrichtung beendet werden und die Klienten sich zu Hause versorgen lassen können. Examinierte Fachkräfte sind dabei 365 Tage im Einsatz, um die Betreuung und Versorgung nach Hause zu bringen und dort professionell durchzuführen.

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Krankenpflege

Die Krankenpflege richtet sich an Menschen, die eine gesundheitliche Einschränkung erleiden und auf eine medizinische Versorgung angewiesen sind. Ziel ist es nicht nur, den Gesundheitszustand der Pflegebedürftigen zu erhalten, sondern ihn im Bestfall zu verbessern. Dazu gehört, dass vorhandene und eingeschlafene Ressourcen reaktiviert und zielführend gefördert werden. Eine Pflegeform, die sowohl bei Kurzzeit- als auch bei Langzeitklienten angewandt wird, um den Genesungsprozess zu fördern. Die Krankenpflege beginnt mit der medizinischen Versorgung, die sich auf den Wechsel von Verbänden bezieht und reicht bis zur intensivmedizinischen Betreuung, zu der auch die künstliche Beatmung gehört. Um den Pflegeprozess für die Betroffenen so angenehm wie möglich zu gestalten, baut auch die Behandlungspflege auf einer gesunden Vertrauensbasis auf.

Die Versorgung kann dabei sowohl stationär als auch ambulant erfolgen, wodurch Menschen eine umfangreiche Pflege im häuslichen Bereich erhalten. Dabei führen die examinierten Pflegekräfte regelmäßige Besuche bei den Klienten durch und versorgen sie in einer vertrauten Umgebung. Immer mehr Menschen tendieren dazu, sich zu Hause pflegen zu lassen, wozu auch die ambulante Krankenpflege gehört. Darüber hinaus ist auch die 24-Stunden-Betreuung von intensivmedizinischen Fällen eine Aufgabe, die ein häuslicher Pflegedienst mit seinen Mitarbeitern übernimmt. So ist immer jemand vor Ort, der im Ernstfall handlungsrecht agieren und weitere Schritte einleiten kann. Die Krankenpflege durch einen professionellen Dienstleister durchführen zu lassen, erlaubt es den Menschen, sich in ihrem häuslichen Umfeld im Rahmen ihrer Liebsten wiederzufinden. Ob temporär oder langfristig – die Behandlungspflege wird so auf einer professionellen Ebene von examinierten Fachkräften durchgeführt.

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Grundpflege nach SGB XI

Auch wenn Grundpflege nach SGB XI nach Verabschiedung des Pflegestärkungsgesetzes von 2017 keine gültige Definition mehr ist, ist sie heute noch ein gängiger Begriff. Dabei handelt es sich um die Teilaspekte der Pflege, die keine medizinische Versorgung der Klienten beinhalten und sich auf tägliche Routinen beziehen. Das fängt bei der Körperhygiene und dem Ankleiden an und impliziert ebenso das Anreichen der Nahrung. Sämtliche Aufgaben, die dazu führen, dass die Betroffenen ihr Leben im häuslichen Bereich fortführen können. Der Pflegegrad spielt bei der Beantragung der Grundpflege nach SGB XI keine Rolle und steht jedem Pflegebedürftigen zu, der Hilfe im Alltag braucht. Durch die Hilfestellung der täglichen Routineaufgaben kann schon oft vom Aufenthalt in einer Pflegeeinrichtung abgesehen werden.

Damit die Grundpflege nach SGB XI erfolgen kann, muss eine ärztliche Verordnung vorliegen und von den Kassen genehmigt werden. Selbst wenn viele der Aufgaben von Angehörigen übernommen werden können, ist es ratsam, einen erfahrenen ambulanten Pflegedienst zu konsultieren. Die Mitarbeiter verfügen nicht nur über die nötige Erfahrung, sondern auch über das notwendige Einfühlungsvermögen. Besonders bei Aufgaben wie der Körperpflege ist eine gesunde Vertrauensbasis wichtig, da diese Tätigkeiten in die Privatsphäre der Betroffenen vordringen. Die Grundpflege nach SGB XI schafft darüber hinaus auch Mobilität und verfolgt das Ziel, den Menschen eine neue Lebensqualität zu ermöglichen. Eine aktive Förderung vorhandener Ressourcen gehört somit ebenfalls zu den Aufgaben, die die Grundpflege abdeckt. So können Pflegebedürftige dort bleiben, wo sie sich am wohlsten fühlen: In ihrem häuslichen und gewohnten Umfeld.

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Behandlungspflege nach SGB V

Die Behandlungspflege nach SGB V ist strikt von der Grundpflege zu differenzieren. Das beginnt schon allein bei der Zuständigkeit, da diese Art der Versorgung ausschließlich über die Krankenkasse beantragt wird. Grundpflegerische Tätigkeiten können auch von Angehörigen und Laien durchgeführt werden, wobei die Behandlungspflege ausschließlich durch examinierte Fachkräfte erfolgt. Eine Leistung, die separat beantragt werden muss und deren Abwicklung vom zuständigen Pflegedienst übernommen wird. Dabei muss es sich nicht um einen langfristigen Betreuungsprozess handeln, weshalb die Behandlungspflege nach SGB V auch nur temporär zum Einsatz kommen kann. Gerade nach einem Krankenhausaufenthalt ist eine genesungsorientierte Pflege wichtig, um schnell wieder am aktiven Leben teilzunehmen.

Die Behandlungspflege nach SGB V beinhaltet sämtliche Aspekte, die die Grundpflege übersteigen und richtet sich auf eine bedarfsgerechte medizinische Versorgung. Aus diesem Grund ist es eine Art der Pflege, die nur von qualifizierten Fachkräften durchgeführt werden darf.

Inhalte der Behandlungspflege:

  • Injektionen setzen
  • Verbände wechseln
  • Stoma-Versorgung
  • Enterale Ernährung
  • Wundversorgung

Die medizinische Versorgung kann sowohl stationär als auch ambulant erfolgen, wodurch die Betroffenen nicht auf den Aufenthalt in einer Klinik oder Pflegeeinrichtung angewiesen sind. Ein häuslicher Pflegedienst verfügt über die notwendigen Ressourcen und examinierte Fachkräfte, damit die Behandlungspflege nach SGB V auch ambulant beansprucht werden kann. Sie muss allerdings erst ärztlich angeordnet und durch die Krankenkasse genehmigt werden. Eine Kommunikation, die in der Regel der entsprechende Pflegedienstleister für seine Klienten übernimmt. So erhalten die Menschen eine bedarfsgerechte medizinische Versorgung im häuslichen Bereich, der sich positiv auf den Heilungsprozess auswirkt.

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Häusliche Betreuung / Hauswirtschaft

Die häusliche Betreuung / Hauswirtschaft wird oft ergänzend zur Grundpflege hinzugezogen. Dabei handelt es sich um eine Tätigkeit, die den persönlichen Betreuungsbedarf einer Pflegeperson abdeckt. Aufgaben, die oft von Angehörigen übernommen werden, werde so durch qualifizierte Betreuungskräfte durchgeführt. Eine freundschaftliche und vertrauensvolle Basis bildet dabei die Grundlage, um die ambulante Betreuung individuell anzupassen. Routineaufgaben, die den Betroffenen schwerfallen, sind dadurch nicht länger Alltagshürden und können mit helfender Hand gemeistert werden. Dabei verfolgen die Betreuungskräfte nicht nur das Ziel, das Sozialverhalten zu stärken, sondern auch, vorhandene Ressourcen zu fördern. Dadurch soll eine aktivere Lebensgestaltung ermöglicht und eine neue Lebensqualität erlangt werden. Die Teilbereiche, die die häusliche Betreuung / Hauswirtschaft abdeckt, decken dabei die individuellen Anforderungen der Klienten bestmöglich ab.

Auch Angehörige profitieren davon, einen Betreuungsdienst zu konsultieren. Die Betreuer greifen nicht nur den Betroffenen unter die Arme, sondern entlasten auch Familienmitglieder, die sonst diverse Aufgaben der Betreuung aufopfernd übernehmen. Sie es die Reinigung der Wohnung oder das Zubereiten von Mahlzeiten – die häusliche Betreuung / Hauswirtschaft sorgt dafür, dass es im ambulanten Bereich an nichts mangelt.

Aufgabenbereiche der ambulanten Betreuung:

  • Mobilität schaffen
  • Hilfestellung im Alltag
  • Essen zubereiten
  • Freizeitgestaltung
  • Hauswirtschaftliche Tätigkeiten wie Wäsche waschen oder Reinigung der Räumlichkeiten

Durch den umfangreichen Bereich, den die häusliche Betreuung abdeckt, erleben die Menschen zu Hause eine bedarfsgerechte Versorgung, bei der sie aktiv mitbestimmen können. So soll das vorhandene Sozialgefüge aufrechterhalten bleiben und den Menschen zu mehr Freiheit verholfen werden.

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Verhinderungspflege

Die Verhinderungspflege steht Menschen zu, die sich im ambulanten Bereich versorgen lassen. Ob dabei ein Pflegedienst die Betreuung übernimmt oder das Modell einer persönlichen Assistenz vorliegt, ist primär. Selbst wenn die Pflege durch Angehörige erfolgt, müssen eventuelle Lücken geschlossen werden. Damit die Verhinderungspflege geltend gemacht werden kann, muss mindestens der zweite Pflegegrad vorliegen. Eine Leistung, die dazu dient, ungeplante Ausfälle innerhalb der Versorgung schnell und flexibel zu überbrücken und weiterhin für eine optimale Pflege zu sorgen. Oft kümmern sich Angehörige um ihre Liebsten und investieren viel Kraft und Zeit in die bedarfsgerechte und bestmögliche Versorgung. Ein Akt, der an die Substanz geht und Menschen schnell an ihre Grenzen treibt. Um sich von der pflegerischen Tätigkeit eine Auszeit zu nehmen, gibt es die Verhinderungspflege, die für diesen Zeitraum zum Tragen kommt.

Es ist allerdings zu beachten, dass die temporäre Betreuung nicht durch einen direkten Blutsverwandten durchgeführt wird. In solchen Fällen sieht die Gesetzeslage als selbstverständlich, sich um den Betroffenen zu kümmern. Aus diesem Grund sollte für die Verhinderungspflege jemand außerhalb der direkten Familie gesucht werden. Auch ambulante Pflegedienste übernehmen diese Aufgabe und kümmern sich innerhalb des Zeitraums um die zu pflegende und betreuende Person. So entstehen keine Lücken und es wird eine professionelle und zielführende Versorgung gewährleistet. Wie viel Budget den Pflegebedürftigen für die Verhinderungspflege zur Verfügung steht, orientiert sich am vorliegenden Pflegegrad. Sobald aber der zweite Pflegegrad vorliegt, besteht ein Anspruch auf die temporäre Versorgung durch einen Bekannten oder Pflegedienstleister.

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Beratung nach §37.3 SGB XI und Pflegeplanung

Wer sich dazu entscheidet, die häusliche Pflege durch Angehörige durchführen zu lassen, muss sich der Beratung nach §37.3 SGB XI und Pflegeplanung beugen. Dabei erfolgt ein Besuch durch einen examinierten Pflegedienstleister, um zu prüfen, ob das gewünschte Pflegemodell umsetzbar ist. Dabei hat die Pflegedienstleitung ein Auge auf die Rahmenbedingungen und prüft, ob diese den Anforderungen einer ambulanten Versorgung entsprechen. Auch der Pflegebedürftige steht dabei im Fokus, damit die Beratung nach §37.3 SGB XI und Pflegeplanung bedarfsorientiert verläuft. Sie ist die Grundlage, damit Angehörige überhaupt erst diese Aufgabe übernehmen dürfen und ist unerlässlich für die häusliche Pflege. Dabei erfolgt auch die Kategorisierung des vorliegenden Pflegegrads und die Einstufung der entsprechenden Maßnahmen. Davon hängt das jährliche Budget ab, das den Pflegebedürftigen zur Verfügung steht, um die Betreuung selbst zu planen.

Die Beratung nach §37.3 SGB XI und Pflegeplanung ist kein Vorgang, der einmalig erfolgt. Je nach Höhe des Pflegegrades fallen in regelmäßigen Intervallen erneute Besuche durch den Pflegedienst an. Dabei wird der bisherige Verlauf des Pflegeprozesses dokumentiert und Angehörige zu weiteren Maßnahmen instruiert. Das soll den Menschen dabei helfen, die ambulante Pflege so professionell wie möglich zu gestalten und dafür zu sorgen, dass es in der häuslichen Versorgung an nichts mangelt. Erst nachdem der Pflegedienst die Beratung nach §37.3 SGB XI und Pflegeplanung abgesegnet hat, kann die ambulante Betreuung durch Angehörige begonnen werden. Dabei ist das Ziel, gemeinsam auf die individuellen Bedürfnisse einzugehen und die notwendigen Vorkehrungen zu treffen.

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Tracheostoma-Versorgung

Bei der Tracheostoma-Versorgung handelt es sich um einen Prozess, der nach einem Luftröhrenschnitt erfolgt. Sie dient also der Pflege einer künstlichen Beatmung, bei der eine externe Kanüle mit der Luftröhre verbunden ist. Die invasive Beatmung, die in dem Moment erfolgt, erfordert nicht nur eine gründliche und professionelle Versorgung, sondern auch eine kontinuierliche Überwachung der Vitalwerte des Klienten. Aus dem Grund handelt es sich bei der Tracheostoma-Versorgung um eine Aufgabe, die ausschließlich von qualifizierten Pflegern durchgeführt werden sollte. Sei es die temporäre Atemzufuhr per Luftröhrenschnitt oder die dauerhafte Versorgung – die Betroffenen brauchen viel Aufmerksamkeit, was ein hohes Maß an Empathie erfordert. Eine invasive Beatmung bedeutet nicht, dass die Menschen kein normales Leben führen können. Es ist allerdings damit verbunden, dass die Tracheostoma-Versorgung gewissenhaft überwacht und gepflegt wird.

Innerhalb der Kanüle darf sich keine Feuchtigkeit ansammeln, da sonst ein Infektionsrisiko besteht. Eine regelmäßige Reinigung des Zugangs ist somit unerlässlich und darf nur unter Einhaltung sämtlicher Hygiene- und Pflegestandards durchgeführt werden. Ein ambulanter Pflegedienst deckt auch die Tracheostoma-Versorgung ab und sieht sich bei jedem Besuch auch den Zugang und die angelegten Kompressen an. Eine Rundumversorgung ist nur in wenigen Fällen erforderlich, wodurch Betroffene in der Regel auch am aktiven Gesellschaftsleben teilnehmen können. Menschen, die einer künstlichen Beatmung unterzogen werden, haben ebenfalls ein recht auf eine hohe Lebensqualität und dazu gehört die gewissenhafte Versorgung der Tracheostoma. Eine Aufgabe, die ein ambulanter Pflegedienst bei seinen täglichen Besuchen erledigt und damit den Menschen die Chance gibt, sich auch häuslich versorgen zu lassen.

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Alltagsbegleitung

Eine Alltagsbegleitung ergänzt sämtliche pflegerischen und betreuerischen Aspekte. Menschen, die sich ambulant versorgen lassen, sind meistens noch in der Lage, am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen. Allerdings fehlt ihnen oft eine helfende Hand, die sie im Alltag unterstützt und ihnen unter die Arme greift. Betreuungsdienste bieten dahingehend ein umfangreiches Angebot an dementsprechenden Leistungen und helfen den Klienten dabei, eine neue Lebensqualität zu erreichen. Während Grund- und Behandlungspflege durch einen Pflegedienstleister stattfinden, ist die Alltagsbegleitung keine Tätigkeit, bei der pflegerische Aspekte zum Tragen kommen. Die Herstellung fehlender Mobilität und die Förderung vorhandener Ressourcen wiegen dabei viel mehr. Qualifizierte Betreuungskräfte gehen dabei auf die individuellen Bedürfnisse der Menschen ein, die sie im Alltag begleiten. So können auch außerhäusliche Aktivitäten geplant und durchgeführt werden, ohne Einbußen in der Lebensqualität zu erleiden.

Das Ziel der Alltagsbegleitung ist es, den Menschen unter die Arme zu greifen und dafür zu sorgen, dass sie ihre Lebensgestaltung aktiv mitbestimmen können. Das gilt auch für Veranstaltungen wie beispielsweise einem Kinobesuch, worauf ansonsten vielleicht verzichtet werden müsste. Betreuungskräfte versuchen dabei, eine vertrauenswürdige und freundschaftliche Ebene aufzubauen, um so auf die individuellen Ansprüche der Klienten eingehen zu können. Verlorengeglaubte Ressourcen werden dabei neu entdeckt und gefördert, was auch für einen zielorientierten Genesungsprozess während der Alltagsbegleitung sorgt. So haben die Betroffenen mehr Flexibilität und Möglichkeiten, um ihren Alltag abwechslungsreich zu gestalten. Ob im häuslichen Bereich oder außerhalb der vier Wände – die Begleitung für den Alltag hilft dabei, sonst vorhandene Barrieren zu brechen und dem Leben neue Facetten zu verleihen.

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